Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bei einem Übersetzungsauftrag handelt es sich um einen Werkvertrag gemäß
§§ 631–651 BGB.
Bei einem Dolmetschauftrag handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß
§§ 611–630 BGB.
Empfehlungen zur Ablauforganisation und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Živilė Müller (Auftragnehmer) bezüglich Übersetzungsprojekte sind Gegenstand der DIN Norm 2345 Übersetzungsaufträge.
1. Geltungsbereich
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Dies vorausgeschickt, gelten für Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich, schriftlich vorab vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich und schriftlich vorab anerkannt hat.
2. Leistungen
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Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen umfassen Übersetzungsarbeiten und Dolmetscherdienste.
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Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
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Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht.
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Die Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Eine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Urheberrechte des Auftragnehmers bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufzeichnungen durch Dritte.
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Ersatz: Sollte der gebuchte Auftragnehmer aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er nach besten Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus dem Dienstvertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
3. Preise
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Berechnungsgrundlage für Übersetzungen ist, sofern nicht anders vorab schriftlich vereinbart, die Zeile à 55 Anschläge inkl. Leer- und Sonderzeichen. Die Basis für die Berechnung ist der zielsprachliche Text (computergeschriebene Textzeile), der die tatsächlich erbrachte Leistung darstellt. Es werden nur volle Zeilen berechnet. Angefangene Zeilen werden zu vollen Zeilen zusammengezogen. Die letzte Zeile wird aufgerundet.
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Auf Wunsch wird ein Kostenvoranschlag für Übersetzungsarbeiten erstellt. Kostenvoranschläge stellen eine Hochrechnung dar und dienen nur zur Orientierung. Maßgebend für die Berechnung ist die tatsächliche Länge des zielsprachlichen Textes.
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Dolmetschleistungen werden, sofern nicht anders vorab schriftlich vereinbart, nach Stunden berechnet. Eine angebrochene Stunde wird als volle Stunde berechnet. Bei der Vergütung auf Stundenbasis wird auch der Zeitaufwand für An- und Rückreise des Auftragnehmers in Rechnung gestellt. Eine Vergütung auf der Basis einer Halbtages- bzw. Ganztagespauschale kann gesondert schriftlich vereinbart werden.
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Alle Preise für Übersetzungen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt./Umsatzsteuer. In den genannten Preisen für Übersetzungen sind sämtliche Telefon- bzw. Faxgebühren, Einarbeitung gewünschter Korrekturen, Versicherung (abgedeckt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden) enthalten.
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Im Falle der Urkundenübersetzungen für Privatpersonen werden i. d. Regel Pauschalpreisangebote erstellt. Die Preise sind Endpreise inklusive der Beglaubigungsleistungen und der Versandkosten einschließlich der gesetzlicher MwSt./Umsatzsteuer.
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Bei Dolmetschaufträgen verstehen sich die genannten Preise zuzüglich der MwSt./Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Anfallende Nebenkosten wie Reisekosten des Auftragnehmers (Verkehrsmittel, Hotel usw.) werden ebenfalls in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber sich nicht vorab schriftlich zur Beschaffung der Fahr- bzw. Flugkarte sowie Unterkunft für den Auftragnehmer verpflichtet hat.
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Reisekosten: Der Auftragnehmer hat die freie Wahl der Reiseroute und der Reisetermine. Erstattet werden ihm jedoch nur die Kosten des vereinbarten Verkehrsmittels für die direkte Reise hin und zurück zwischen seinem beruflichen Wohnsitz und dem Einsatzort.
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Bei Auftragsstornierung sind die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefertigten Teile einer Übersetzung zu bezahlen. Der Verzicht bzw. die Kündigung des Dolmetschauftrages durch den Auftraggeber hat 48 Stunden bis zum vereinbarten Termin zu erfolgen. Bei einer späteren Stornierung hat der Auftraggeber Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars. Der Auftragnehmer hat in jedem Fall Anspruch auf Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten.
4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
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Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Anforderungen an die Übersetzung (Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife usw.) beziehungsweise an die Verdolmetschung zu unterrichten. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Korrekturabzug zu überlassen.
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Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung/Durchführung der Dolmetschleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Styleguides, Abbildungen, Abkürzungen bzw. deren Erläuterung usw.).
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Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
5. Mängelrüge und Mängelbeseitigung
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Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe der Mängel geltend gemacht werden.
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Mängelrügen sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Sollte eine Übersetzung Tippfehler enthalten, und verzichtet der Auftraggeber auf deren Korrektur, so ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern. Wegen einzelner Tippfehler und für die gesamte Übersetzungsarbeit unerhebliche Mängel kann der Auftraggeber die Entgegennahme der Übersetzungsarbeit nicht verweigern.
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Liefertermin: Terminwünsche müssen vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden, stellen jedoch keinen Fixtermin dar. Es wird lediglich der vom Auftragnehmer vorgesehene Abgabetermin mitgeteilt. Ist die Nichteinhaltung des vorgesehenen Abgabetermins auf höhere Gewalt, Feuer, Ausfall der Stromversorgung oder sonstiger Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs vom Auftragnehmer liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Über den Beginn und das voraussichtliche Ende des Ereignisses wird der Auftraggeber vom Auftragnehmer baldmöglichst unterrichtet.
6. Haftung
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Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung des Auftragnehmers als Dolmetscher ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt und eine Haftung für Folgeschäden aus der Verdolmetschung ist ausgeschlossen. Bei Übersetzungen tritt die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
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Eine Haftung für Verlust der dem Auftragnehmer überlassenen Texte bzw. Unterlagen durch nicht zu vertretende Umstände wie Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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Wird dem Auftragnehmer aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit die Verletzung eines bestehenden Urheberrechts vorgeworfen bzw. Ansprüche daraus geltend gemacht, so verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer in vollem Umfang von jeglicher Haftung und sämtlichen Kosten freizustellen.
7. Berufsgeheimnis
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Der Auftragnehmer unterliegt der strikten Schweigepflicht. Jegliche Informationen, die im Verlaufe nichtöffentlicher Sitzungen zur Kenntnis gelangen, muss er streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer darf keinen Nutzen aus derlei Informationen ziehen.
8. Vergütung
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Soweit nicht anders vereinbart, sind Übersetzungen/Dolmetschleistungen ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Überschreitung des angegebenen Zahlungszieles werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
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Gewährte Nachlässe gelten nur bei termingerechter Bezahlung der entsprechenden Rechnung.
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Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann die Übergabe der Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig gemacht werden.
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Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
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Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Dies gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer erstellte und gelieferte Übersetzungen, Translation Memories, Glossare usw.
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Der Auftragnehmer behält sich als Übersetzer sein Urheberrecht vor.
10. Anwendbares Recht
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Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
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Die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ahrensburg, Deutschland.
Stand: Januar 2011